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CNI-Umfrage: AKI-Verordnung per Videosprechstunde

Willkommen

Seit dem 1. April 2026 kann die außerklinische Intensivpflege (AKI) per Videosprechstunde verordnet werden (G-BA-Beschluss vom 22.01.2026). Wir wollen wissen, wie das in der Praxis läuft — und wo es klemmt. Eure Antworten helfen, ein belastbares Lagebild zu erstellen und in den nächsten politischen Gesprächen mit fundierten Praxisbeobachtungen zu argumentieren.
Diese Umfrage ist anonym. Wir erfassen keine Namen, keine Klinikkennungen und keine IP-Adressen. Wer für Rückfragen ansprechbar sein möchte, kann am Ende freiwillig eine Mail-Adresse hinterlassen. Dauer: ca. 3 Minuten.

Datenschutzhinweis

Verantwortlich für diese Umfrage ist die CNI – Fachgesellschaft Competenz Netzwerk außerklinische Intensivversorgung e.V., Weidenstraße 9, 72459 Albstadt, vorstand@cni-net.de. Die technische Umfrage-Plattform ist Tally Forms BV (Belgien) als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Daten werden auf Servern in der EU gespeichert.
Die Auswertung erfolgt aggregiert; Cluster mit weniger als drei Rückmeldungen werden zusammengelegt. Eine Weitergabe an Kostenträger, Verbände, Behörden oder Presse erfolgt nicht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse zur Erhebung eines Verbandslagebildes).