Der Vorstand des Vereins behält sich das Recht vor jemanden abzuweisen oder auszuschließen. Die Abweisung oder der Ausschluss von einer Person vom Verein muss mit einer 2/3 Mehrheit vom Vorstand abgesegnet werden.
Das ausgeschlossene Vereinsmitglied muss alles, was vom Verein zur Verfügung gestellt wurde, zurückgeben. Die von dem Vereinsmitglied geleisteten Zahlungen an den Verein, gehören dem Verein und werden nicht rückerstattet.