Antrag zur Einrichtung Vermögenswirksamer Leistungen
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ca. monatliche Arbeitszeit
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ca. monatliche Arbeitszeit
Gewünschte monatliche Besparung
Je nach Branche stehen Ihnen vermögenswirksame Leistungen in unterschiedlicher Höhe zu. Die nachfolgenden Angaben sind Mindestwerte und können abhängig vom Arbeitgeber und der individuellen Situation des Antragstellers höher ausfallen. Die Höhe der vermögens-wirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber richtet sich nach der monatlichen Arbeitszeit und den Vertragsbedingungen des Arbeits- und oder Tarifvertrages. Beispielsweise enthalten viele Tarifverträge im Einzelhandel vermögenswirksame Leistungen zwischen ca. 6 € und 26 € monatlich. Der tatsächliche Arbeitgeberanteil wird individuell berechnet. Die tatsächliche Höhe der vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber kann variieren. Der Eigenanteil wird entsprechend angepasst. Das nachfolgende Beispiel stellt keine verbindliche Zusage dar.
Berufsgruppe Arbeitgeberanteil (monatl.)
KFZ-Gewerbe /Maler- u. Lackiererhandwerk 26,59 €
Metall und Elektro 26,59 €
Öffentlicher Dienst 6,65 € bis 13,29 €
Versicherungs- und Finanzwesen 40,00 €
Gaststättengewerbe 26,59 €
Reise/Tourismus 6,65 € bis 26,67 €
Gesundheitswesen privat (z.B. Apotheke) bis 40,00 €
Nachfolgend eine exemplarische Rechnung am Beispiel des Einzelhandels
gewünschter monatlicher Sparbetrag (Arbeitgeber + Eigenanteil)
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gewünschter monatlicher Sparbetrag (Arbeitgeber + Eigenanteil)
Ein monatlicher Sparbetrag bis zu 40,00 € wird über die Lohnabrechnung deines Arbeitgebers abgerechnet. Das bedeutet der Arbeitgeber zahlt den Sparbetrag monatlich. Alles was darüber hinaus geht, zahlt der Mitarbeiter von seinem privaten Konto ein. Entweder per Überweisung oder Bankeinzug.
Bsp.: Der monatliche Sparbeitrag beträgt insgesamt 50,00 €. Dann zahlt der Arbeitgeber 40,00 € über die Lohnabrechnung und die restlichen 10,00 € zahlt der Mitarbeiter von seinem Privatkonto ein.
Nur bei einem Sparbetrag von über 40 €/Monat auswählen
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Einwilligungen und Hinweise
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Identitätsprüfung gem. § 12 Abs. 1 GwG
Bitte laden Sie abschließend Ihren gültigen Lichtbildausweis (Vorder- und Rückseite) hoch.
Nach Absenden Ihres Antrages wird Ihr Arbeitgeber automatisch kontaktiert. Sie müssen nichts weiter tun. Sie erhalten alle Unterlagen ganz bequem auf Ihre E-Mail-Adresse. Sobald die vermögenswirksamen Leistungen von Ihrem Arbeitgeber gezahlt werden, können Sie dies auf Ihrer monatlichen Lohn-/Gehaltsabrechnung einsehen.