f) die Förderung der Wissenschaft und Forschung (§52 Abs. 2 Nr. 1 AO), insbesondere in den Bereichen innovativer Bildungskonzepte, Selbstorganisation und kulturelle Transformation, Langzeitstudien, Umfragen, empirische Studien, Jugendtrendforschung, Kulturforschung, ökologische Erlebnisräume, Geldexperimente und Schenkökonomieforschung. Wir vermitteln diese kulturellen Werkzeuge an Menschen, die darauf keinen Zugriff haben und stärken damit Kultur und Gesellschaft.