Zahlungsweise
§1 Dauer und Leistung
Die Ausbildung findet vom 06. - 09. Januar 2027 vor Ort statt.
Änderungen an Terminen können seitens der Veranstalterin aus organisatorischen Gründen jederzeit vorgenommen werden. Ansprüche daraus werden ausgeschlossen.
§2 Anwesenheit & Voraussetzungen
Der Trainee ist zur Anwesenheit von mind. 90 % der Unterrichtseinheiten verpflichtet. Der Erhalt des Zertifikats findet nach vollständiger Beendigung der erforderlichen Unterrichtseinheiten statt. Eine Erstattung anteiliger Kosten wird ausgeschlossen.
§3 Vertragsrücktritt / Kostenerstattung
Der Trainee kann aus persönlichen Gründen vor Beginn der Ausbildung vom Vertrag zurücktreten.
Bei Eingang der Erklärung bis zu acht Wochen vor Beginn der Ausbildung werden die Kosten bis auf die Anzahlungsgebühr von 35% des Rechnungsbetrages erstattet bzw. erlassen. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich. Eventuelle Zahlungen für Zimmerbuchungen am Seminarort oder Verpflegung können nicht erstattet werden.
Die Erklärung ist per eMail an ausbildung[ät]luna-binias.de zu senden.
Fällige Zahlungsvereinbarungen, die davon ausgenommen sind, bleiben unabhängig vom Vertragsrücktritt bestehen.
§4 Vorzeitiger Abbruch
Bei vorzeitigem Abbruch der begonnenen Ausbildung verzichtet der Trainee auf alle Ansprüche zur Erstattung anteiliger Kosten. Siehe auch § 2.
§5 Stornierung / Überbuchung
Bei Nichtzustandekommen der Ausbildung durch Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen hat die Veranstalterin die Berechtigung, Fortbildung abzusagen oder den Veranstaltungstermin zu verschieben. Im Falle einer Überbuchung der Ausbildung steht es der Veranstalterin frei, Ausbildungsverträge bis zu drei Wochen vor Beginn der Ausbildung zu stornieren. Jegliche Ansprüche hieraus werden ausgeschlossen.
§6 Ort der Ausbildung
Yoga-WerkstattFriedrichstr. 47 (im Hof)44581 Castrop-Rauxel
§7 Gesamtverantwortung
Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei Luna Binias. Durchführung und inhaltliche Verantwortung liegen bei den mit der Ausbildung betrauten Dozent:innen.
§8 Haftung
a) Die Teilnahme an der Ausbildung erfolgt auf eigene Gefahr.
b) Die Teilnahme an der Ausbildung setzt eine stabile körperliche & geistige Konstitution voraus.
Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages versichert der Trainee sich über die körperlichen & mentalen Anforderungen der Ausbildung vollkommen bewusst zu sein & diesen zu entsprechen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Konstitution des Trainees ggf. durch ein ärztliches Attest bestätigen zu lassen.
Im Falle von bewusst verschwiegenen Kontraindikationen behält sich die Veranstalterin vor, den Trainee von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung des Teilnahmebetrages oder sonstiger Zahlung erfolgt nicht.
c) Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit seitens der Veranstalterin entstanden sind.
§9 Urheberrecht
Das Urheberrecht sämtlicher Unterrichtsmaterialien (Workbook, Präsentationen, Videos, Audio- Dateien) liegen bei der verfassenden Dozentin.
Die weitere Nutzung jedweder Art, die Weitergabe an Dritte & die Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen werden im Einzelfall mit einer Konventionalstrafe von 6.000 € geahndet. Weiterreichende Schadenersatzansprüche behalten sich die Urheber:in vor.
Während der Ausbildung gemachte Fotos oder Filmaufnahmen dürfen nur nach Absprache mit den darauf zu sehenden Personen veröffentlicht werden.
Die Trainees geben mit diesem Ausbildungsvertrag ihr Einverständnis zur unentgeltlichen Nutzung von Fotos oder Filmaufnahmen, die während der Ausbildung gemacht werden.
§10 Kosten und Zahlung
Bei der Einmalzahlung ist die gesamte Summe sofort fällig.
Bei Ratenzahlungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00€ pro Rate berechnet.
Raten sind in aufeinanderfolgenden Monaten zu zahlen, spätestens jedoch bis eine Woche vor dem letzten Online-Modul.
Bei Ausbleiben einer Ratenzahlung ohne vorherige Absprache wird der Platz storniert und rechtliche Schritte eingeleitet.
Ein Rückzahlung der bereits geleisteten Beiträge erfolgt nicht.
§11 Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung
a) Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen & sind nicht zulässig. Änderungen & Ergänzungen müssen immer schriftlich erfolgen.
b) Gerichtsstand ist Herne bei Klagen gegen Luna Binias.
c) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Ausbildungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Anstelle unwirksamer oder undurchführbarer Regelungen gelten solche durchführbaren Bestimmungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am Nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch die Ausbildungsvereinbarung weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.