Die neue Maschinenverordnung (EU 2023/1230) gilt ab dem 20.01.2027. Art. 10 Abs. 7 erlaubt erstmals ausdrücklich die rein digitale Bereitstellung von Betriebsanleitungen — unter Bedingungen, u. a. mindestens 10 Jahre Abrufbarkeit. Papier bleibt zulässig. 4 kurze Fragen, unter 2 Minuten. Anonym möglich.