§8 Haftung
a) Die Teilnahme an der Ausbildung erfolgt auf eigene Gefahr.
b) Die Teilnahme an der Ausbildung setzt eine stabile körperliche & geistige Konstitution voraus.
Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages versichert der Trainee sich über die körperlichen & mentalen Anforderungen der Ausbildung vollkommen bewusst zu sein & diesen zu entsprechen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Konstitution des Trainees ggf. durch ein ärztliches Attest bestätigen zu lassen.
Im Falle von bewusst verschwiegenen Kontraindikationen behält sich die Veranstalterin vor, den Trainee von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung des Teilnahmebetrages oder sonstiger Zahlung erfolgt nicht.
c) Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit seitens der Veranstalterin entstanden sind.