Hinweis zu Entlastungsleistungen
Solltest du noch keinen Pflegegrad beantragt haben, empfehlen wir dir, dies zu tun. Abhängig vom bewilligten Pflegegrad hast du, je nach Bundesland, Anspruch auf den Entlastungsbeitrag, mit dem du Alltagshilfen bezahlen kannst, oder auf Hilfen durch Pflegedienste.