Zwei Änderungsvorschläge machen es
erforderlich, dass darüber eine Abstimmung stattfindet.
Die Abstimmungen betreffen die Kapitel III (Parlament) und IV (Bürgerliche Gremien). Diesen beiden Änderungsvorschlägen gegenüber stehen die o.g. Kapitel der aktuellen Version 3 des GesellschaftsFAIRtrages.
Zur Abstimmung mit dem bewährten "Widerstands-Verfahren" stehen damit die folgenden drei Vorschläge:
(1) 4-Kammer-Parlament, aktuelle Version des GesellschaftsFAIRtrages mit 100
Wahlkreisen und jeweils 4 Abgeordneten (1 Abgeordneter/Kammer),
Wahl von Direktkandidaten und ausgeloste Bürger- und Jugendräte
mit Veto-Recht.
(2) 1-Kammer-Parlament mit Beibehaltung der gegenwärtigen Aufteilung der
Wahlkreise (299), Wahl von Direktkandidaten und ausgeloste Bürger-
und Jugendräte mit Veto-Recht.
(3) 1-Kammer-Parlament mit einfachem Losverfahren aus allen
Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises zur Ermittlung des
Abgeordneten, dabei bleibt die gegenwärtige Aufteilung der 299
Wahlkreise bestehen.
siehe auch Erklärvideo zu Los-Verfahren:
https://youtu.be/1hv-edNX0LE
Die Unterschiede sind textlich im Detail unter nachfolgendem Link aufgeführt: