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Abstimmung GesellschaftsFAIRtrag: Änderungen zu Kap. III (Parlament) und Kap. IV (Bürgerliche Gremien)

Zwei Änderungsvorschläge machen es erforderlich, dass darüber eine Abstimmung stattfindet. Die Abstimmungen betreffen die Kapitel III (Parlament) und IV (Bürgerliche Gremien). Diesen beiden Änderungsvorschlägen gegenüber stehen die o.g. Kapitel der aktuellen Version 3 des GesellschaftsFAIRtrages.

Zur Abstimmung mit dem bewährten "Widerstands-Verfahren" stehen damit die folgenden drei Vorschläge:

(1) 4-Kammer-Parlament, aktuelle Version des GesellschaftsFAIRtrages mit 100 Wahlkreisen und jeweils 4 Abgeordneten (1 Abgeordneter/Kammer), Wahl von Direktkandidaten und ausgeloste Bürger- und Jugendräte mit Veto-Recht.

(2) 1-Kammer-Parlament mit Beibehaltung der gegenwärtigen Aufteilung der Wahlkreise (299), Wahl von Direktkandidaten und ausgeloste Bürger- und Jugendräte mit Veto-Recht.

(3) 1-Kammer-Parlament mit einfachem Losverfahren aus allen Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises zur Ermittlung des Abgeordneten, dabei bleibt die gegenwärtige Aufteilung der 299 Wahlkreise bestehen.

siehe auch Erklärvideo zu Los-Verfahren: https://youtu.be/1hv-edNX0LE



Die Unterschiede sind textlich im Detail unter nachfolgendem Link aufgeführt:

(1) 4-Kammer-Parlament aktuelle Version des GesellschaftsFAIRtrages mit 100 Wahlkreisen und jeweils 4 Abgeordneten (1 Abgeordneter/Kammer), Wahl von Direktkandidaten und ausgeloste Bürger- und Jugendräte mit Veto-Recht.

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(2) 1-Kammer-Parlament mit Beibehaltung der gegenwärtigen Aufteilung der Wahlkreise (299), Wahl von Direktkandidaten und ausgeloste Bürger-und Jugendräte mit Veto-Recht.

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(3) Losverfahren
einfaches Losverfahren aus allen Wahlberechtigten des Wahlkreises zur Ermittlung des Abgeordneten, dabei bleibt die Beibehaltung der gegenwärtigen Aufteilung der Wahlkreise (299) bestehen.

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