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Freiberuflich oder gewerbetreibend? Mach den Test!

Lass uns zuerst herausfinden, ob deine Tätigkeit zu den Katalogberufen gehört.

💡 Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Freiberufler:innen und Gewerbetreibenden. Bestimmte Berufe gelten als „Katalogberufe“, weil sie im § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgelistet sind. Wenn deine Tätigkeit dazu gehört, bist du in der Regel freiberuflich tätig und musst kein Gewerbe anmelden.


Typische Katalogberufe sind:

Heilberufe: Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Physiotherapeut:innen, Hebammen, Podolog:innen

Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Anwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen

Naturwisschenschaftliche und technische Berufe: Ingenieur:innen, Architekt:innen, Handelschemiker:innen

Informationsvermittelnde Berufe/Kulturberufe: Journalist:innen, Dolmetscher:innen, Künstler:innen, Lehrer:innen, Erzieher:innen

Nicht sicher, ob dein Beruf dazugehört?

Hier findest du eine ausführliche Liste der Katalogberufe.

Falls du unsicher bist, kannst du dich bei einem Steuerberater oder dem Finanzamt erkundigen.


Gehört deine Tätigkeit zu den sogenannten „Katalogberufen“ nach § 18 EStG?

Gehört deine Tätigkeit zu den sogenannten „Katalogberufen“ nach § 18 EStG?
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