Vermieter (oder Stellvertreter) und Mieter (oder Stellvertreter) bestätigen hiermit die Richtigkeit der gemachten Angaben. Dieses Protokoll dient als Grundlage für eventuelle Nachforderungen oder spätere Streitigkeiten. Dieses Übergabeprotokoll gilt als Bestandteil des Mietverhältnisses und wird von beiden Parteien als verbindlich anerkannt.